Führerscheinklasse B197

Fahrzeuge

(seit dem 01.04.2021) unter folgenden Voraussetzungen bietet die Schlüsselzahl B 197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Voraussetzungen:

  • mindestens zehn in die Ausbildung integrierten Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
  • eine 15- minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltfahrzeug
  • nach erfolgreicher Testfahrt wird vom Fahrlehrer eine Bescheinigung erteilt, welche zum Erwerb der Klasse B 197 berechtigt, sobald die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug in Anwesenheit eines TÜV- Prüfers bestanden wurde

Hinweis:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf Klasse BE, C oder C1 für die Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Hier ist es eher ratsam, die Klasse-B-Prüfung auf einem A-Schaltfahrzeug abzulegen. Ansonsten könnte es passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die klasse B 197 und z.B die Klasse BE-78 (nur auf Automatikgetriebe begrenzt) erhält.

Weitere Infos:

eingeschlossene Klassen: L, AM

Begleitetes Fahren (BF17):

Es dürfen die gleichen Fahrzeuge geführt werden wie mit Führerscheinklasse B 197 Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls identisch mit Führerscheinklasse B 197

Voraussetzgngen:

  • Mindestalter 17
  • Die Begleitperson
    • muss mindestens 30 Jahre alt sein
    • muss mindestens 5 Jahre den Führerscheinklasse B besitzen
    • darf bei Antragstellung maximal 1 Punkt in Flensburg haben

Zusätzliche Info
Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorieprüfung und praktische Prüfung

Mindestalter

17 Jahre

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