Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Wenn das Leichtkraftrad eine Nennleistung von 11 kW hat, muss es mindestens 110 kg schwer sein (Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kw/kg)
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h