Führerscheinklasse L

Fahrzeuge

Folgene Fahrzeuge darfst du führen

  • Zugmaschinen, die nach der Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Zieht man mit dieser Zugmaschine einen Anhänger, darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (auch mit Anhänger)
Zusätzliche Info
Ausbildung

Theorie

Prüfung

Nur Theorieprüfung

Mindestalter

16 Jahre

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